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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telefónica O2 Germany GmbH & Co OHG für das Programm O2 Seller, Stand: 01.10.2011

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1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Bestimmungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München (im Folgenden „Telefónica Germany“ genannt) und natürlichen Personen, die im Rahmen des Vertriebsprogramms „O2 Seller“ (nachfolgend „O2 Seller Programm“) für Telefónica Germany Verträge an Endkunden vermitteln (nachfolgend „O2 Seller“ genannt). Abweichende Geschäftsbedingungen des O2 Sellers gelten nicht, auch wenn Telefónica Germany diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Vermittlungstätigkeit des O2 Sellers

2.1 Der O2 Seller unterstützt Telefónica Germany bei der Gewinnung von Endkunden für Produkte und Dienstleistungen von Telefónica Germany.

2.2 Der O2 Seller ist nicht verpflichtet, für Telefónica Germany tätig zu werden. Es steht dem O2 Seller frei zu entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt er tätig wird.

2.3 Durch die Tätigkeit als O2 Seller wird kein Arbeitsvertrag zwischen den Parteien begründet.

2.4 Der O2 Seller ist nicht zum Inkasso und nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von Telefónica Germany berechtigt. Er ist nicht befugt, im Namen von Telefónica Germany rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

2.5 Telefónica Germany ist berechtigt, die Liste der O2 Seller Produkte und die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen der Produkte jederzeit zu ändern.

2.6 Der O2 Seller ist verpflichtet, sich vor jeder Vermittlungsmaßnahme über den aktuellen Stand des zu vermittelnden Produkts zu informieren und nur die jeweils aktuellen Vertragsunterlagen und Produktbeschreibungen zur Kundengewinnung einzusetzen.

2.7 Der O2 Seller wird nur persönlich als O2 Seller auftreten. Die Einschaltung Dritter ist dem O2 Seller nicht gestattet.

2.8 Der O2 Seller wird nur gegenüber potenziellen Kunden, die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, tätig werden.

2.9 Der O2 Seller hat selber dafür zu sorgen, dass die durch das O2 Seller Programm erzielten Einkünfte nach den gesetzlichen Vorschriften versteuert werden.

3 Besondere Pflichten des O2 Sellers bei der Kundengewinnung

Der O2 Seller ist bei der Kundengewinnung verpflichtet,

3.1 klar zum Ausdruck zu bringen, dass er nicht als Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfe für Telefónica Germany oder ein mit Telefónica Germany verbundenes Unternehmen tätig ist;

3.2 dafür zu sorgen, dass die Informationen, die er im Rahmen des O2 Seller Programms an Dritte übermittelt, wahrheitsgemäß und aktuell sind und dem betreffenden Angebot von Telefónica Germany entsprechen;

3.3 sämtliche gesetzlichen, insbes. wettbewerbsrechtliche Vorschriften einzuhalten; Stand: 01.10.2011 Seite 2 von 7

3.4 jede von ihm durchgeführte Werbemaßnahme als eigene Maßnahme erkennbar zu machen;

3.5 den potenziellen Kunden davon in Kenntnis zu setzen, dass Telefónica Germany den O2 Seller im Falle der Gewinnung eines Kunden für Telefónica Germany prämiert;

3.6 sich so zu verhalten, dass in keiner Weise, insbesondere durch die Äußerung von Werturteilen oder Behauptungen oder sonstige Verhaltensweisen der Ruf, die Werbefähigkeit oder das Ansehen von Telefónica Germany oder eines mit Telefónica Germany verbundenen Unternehmens beeinträchtigt werden könnte;

3.7 den potentiellen Kunden nicht zum Vertragsabschluss zu nötigen oder zu unsachlichen Mitteln oder Methoden zu greifen;

3.8 freundlich und gepflegt aufzutreten;

3.9 den potenziellen Kunden dabei zu unterstützen, dass die gegenüber Telefónica Germany erforderlichen Angaben vollständig und korrekt sind;

3.10 dem potenziellen Kunden bei schriftlichem Vertragsabschluss die Vertragsunterlagen vollständig auszuhändigen und ihn auf die für den jeweiligen Vertrag geltenden Endkunden AGB und das bestehende Widerrufsrecht hinzuweisen und sicherzustellen, dass der potenzielle Kunde den Inhalt der AGB sowie der Widerrufsbelehrung zur Kenntnis nimmt.

3.11 Der O2 Seller verpflichtet sich keine Erklärung wie etwa die datenschutzrechtliche Einwilligung für den potenziellen Kunden abzugeben.

4 Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen

4.1 Der O2 Seller wird die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und einhalten, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).

4.2 Der O2 Seller wird potenzielle Kunden nur dann zu Werbezwecken per Telefon, Telefax, SMS, E-Mail oder sonstiger elektronischer Kommunikation kontaktieren, wenn ein vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis des Kunden vorliegt. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail darf der O2 Seller die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mail und deren Signatur nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entstehen kann, der Absender der E-Mail sei Telefónica Germany oder ein mit Telefónica Germany verbundenes Unternehmen.

4.3 Der O2 Seller wird im Rahmen seiner nach § 3.10 dieser AGB obliegenden Pflichten den Kunden auf die dort bestehenden datenschutzrechtlichen Hinweise und Erklärungen sowie Wahlmöglichkeiten hinweisen.

5 Verwendung von Unterlagen / Schulungen

5.1 Der O2 Seller darf für Werbemaßnahmen, die Produktinformationen von Telefónica Germany enthalten, nur die von Telefónica Germany vorgegebenen Unterlagen und Muster verwenden.

5.2 Alle Unterlagen und sonstigen Gegenstände, die Telefónica Germany dem O2 Seller überlässt, bleiben im Eigentum von Telefónica Germany. Telefónica Germany kann jederzeit deren Herausgabe verlangen. Sofern Telefónica Germany dem O2 Seller neue Unterlagen zur Verfügung stellt um damit alte Unterlagen zu ersetzen, hat der O2 Seller die zu ersetzenden alten Unterlagen unverzüglich zu vernichten oder, sofern Telefónica Germany dies verlangt, an Telefónica Germany herauszugeben. Stand: 01.10.2011 Seite 3 von 7

5.3 Eine Verwendung von Unterlagen von Telefónica Germany zu anderen Zwecken als zur Kundengewinnung nach Maßgabe dieser Bestimmungen ist dem O2 Seller untersagt.

5.4 Darüber hinaus ist der O2 Seller verpflichtet, an allen von Telefónica Germany als zwingend vorgegebenen Schulungen teilzunehmen.

6 Corporate Identity / geistiges Eigentum

6.1 Telefónica Germany gewährt dem O2 Seller ausschließlich für die durch Telefónica Germany gemäß dieser Bestimmungen oder auf sonstige Art und Weise autorisierten Werbeaktionen und nur für die Dauer des O2 Seller Vertrages ein einfaches, unentgeltliches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht für die Marken, Logos und Geschmacksmuster im Hinblick auf den Vertrieb von Telekommunikationsdienstleistungen und -produkten von Telefónica Germany im Rahmen des O2 Seller Programms. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem O2 Seller ausdrücklich untersagt.

6.2 Jegliche eigenmächtige Veränderung der Marken, Logos und Geschmacksmuster ist dem O2 Seller ausdrücklich untersagt. Die Vorgaben von Telefónica Germany zum Erscheinungsbild und zur Verwendung der Marken, Logos und Geschmacksmuster sind vom O2 Seller unbedingt einzuhalten.

6.3 Der O2 Seller wird, soweit technisch möglich, sicherstellen, dass die „2“ von „O2“ in  jeglicher Kommunikation durch ihn stets in tiefergestellter Positionierung verwendet wird. Sollte dies technisch nicht möglich sein, ist der O2 Seller verpflichtet, dass „o“ ausschließlich in Kleinschreibung zu verwenden („o2“).

6.4 Im Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Klausel haftet der O2 Seller gegenüber Telefónica Germany für alle daraus entstandenen Schäden und Kosten und wird Telefónica Germany von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen.

7 Anspruch auf Provision, Abrechnung und Auszahlung

7.1 Der O2 Seller erhält für das ordnungsgemäße Vermitteln eines Vertrags im Rahmen des O2 Seller Programms eine Provision gemäß der jeweils gültigen O2 Seller Provisionstabelle. Die Provisionen werden durch O2 nach billigem Ermessen bestimmt und dem O2 Seller mitgeteilt. Eine mehrfache Provisionierung einer Vermittlung durch andere Prämien- und Provisionierungssysteme von Telefónica Germany ist ausgeschlossen. Es bestehen keine Provisionsansprüche für Verträge, die der Endkunde aufgrund eines Verbraucherwiderrufsrecht (§§ 355 f. BGB) widerrufen hat.

7.2 Der Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht bei wirksamer Aktivierung eines Endkunden und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, ohne dass ein Widerruf des Kunden erfolgt ist. Im Hinblick auf DSL-Verträge ist darüber hinaus die Freischaltung der DSL-Leitung erforderlich.

7.3 Die Abrechnung der Provision, in denen eine etwaige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten ist, erfolgt durch Telefónica Germany spätestens zum 30. des Monats, der dem Monat, in dem der Provisionsanspruch entstanden ist, nachfolgt.

7.4 Die Auszahlung erfolgt derzeit per Banküberweisung an den O2 Seller. Telefónica Germany ist dazu vom O2 Seller ein Bankkonto bei einer deutschen Bank zu benennen, auf das die Überweisung erfolgen soll. Der O2 Seller stellt sicher, dass er Telefónica Germany seine Bankverbindung korrekt mitteilt. Fehlüberweisungen, die aus vom O2 Seller verschuldeten fehlerhaften Angaben zur Bankverbindung Stand: 01.10.2011 Seite 4 von 7 resultieren, gehen zu Lasten des O2 Sellers. Telefónica Germany behält sich vor, die Auszahlung in Zukunft auf anderem Wege - z.B. per Verrechnungsscheck - vorzunehmen.

7.5 Bei der Abrechnung können etwaige Rückzahlungs- und sonstige Ansprüche von Telefónica Germany aus dem O2 Seller Vertragsverhältnis berücksichtigt werden und, soweit möglich, laufend miteinander verrechnet werden. Ein nach der Verrechnung zu Gunsten des O2 Sellers verbleibender Saldo wird am 30. des Monats, der dem Monat des Entstehen des positiven Saldos nachfolgt, fällig. Er kann seinerseits wieder im Rahmen der Abrechnung laufend verrechnet werden.

8 Rückgewähr von Provisionen

Sämtliche Provisionen werden unter dem Vorbehalt gewährt, dass es sich um Kunden handelt, bei deren Akquirierung/Registrierung sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden. Telefónica Germany ist berechtigt, Provisionen nicht auszuzahlen bzw. bereits ausgezahlte oder gutgeschriebene Provisionen in voller Höhe rückzubelasten, wenn

8.1 ein Verbraucher von einem gesetzlichen Widerrufs-/Rückgaberecht nach §§ 355 f. BGB Gebrauch macht,

8.2 bei der Akquirierung/Registrierung des Kunden vertragliche und/oder gesetzliche Vorschriften missachtet wurden oder

8.3 sich herausstellt, dass ein Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen mit dem jeweiligen Kunden nicht zustande gekommen ist, das vermittelte Vertragsverhältnis beendet wird, weil Kunden in betrügerischer Absicht gewonnen wurden, oder sonst eine betrügerische Subventions- oder Provisionserlangung vorliegt.

9 Vertragspartner des Endkunden

Der vermittelte Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Endkunden und Telefónica Germany zustande. Telefónica Germany ist dazu berechtigt, vom O2 Seller vermittelte Kunden abzulehnen. Der O2 Seller kann hieraus keine Ansprüche gegenüber Telefónica Germany geltend machen. 

10 Vermittlungshöchstgrenze

Das O2 Seller Programm ist grundsätzlich nur für die Vermittlung von jeweils bis zu dreißig (30) Verträgen innerhalb von sechs (6) Monaten vorgesehen. Sofern Telefónica Germany und der O2 Seller an einer darüber hinausgehenden Vermittlungstätigkeit des O2 Sellers interessiert sind, soll bei Erreichen der Höchstgrenze die Zusammenarbeit auf eine andere vertragliche Grundlage gesetzt werden. Die Parteien werden hierzu eine gesonderte Vereinbarung treffen.

11 Örtlicher Geltungsbereich

Das Recht des O2 Sellers, Telekommunikationsdienstleistungen von Telefónica Germany an Kunden zu vermitteln, erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass dem O2 Seller Gebietsschutz gewährt wird. Telefónica Germany setzt für den Absatz der Telekommunikationsdienstleistungen und -produkte von Telefónica Germany weitere Vertriebspartner sowie anderweitige Vertriebskanäle ein.

12 Benachrichtigungen

12.1 Der O2 Seller ist damit einverstanden, dass Telefónica Germany ihm Informationen über das O2 Seller Programm per Post, Fax, SMS oder per E-Mail zusendet oder telefonisch mitteilt.

12.2 Den O2 Seller trifft die Pflicht, sicherzustellen, dass er über die gegenüber Telefónica Germany angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist. Sollte dies nicht mehr sichergestellt sein, teilt er dies Telefónica Germany unverzüglich zusammen mit der neuen E-Mail-Adresse mit.

12.3 Soweit Erklärungen nach dem O2 Seller Vertrag gegenüber Telefónica Germany zu erfolgen haben, müssen diese, soweit nicht ausdrücklich anders angeordnet, an die dem O2 Seller zur Kommunikation genannten E-Mail Adressen von Telefónica Germany erfolgen.

13 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Telefónica Germany ist berechtigt, nachträglich Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. In diesem Fall werden die Änderungen per E-Mail oder per Post an den O2 Seller übermittelt. Widerspricht der O2 Seller der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der neuen Fassung, so gelten die Änderungen als akzeptiert und ersetzen nach Ablauf der Widerspruchsfrist die bisherige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Telefónica Germany wird den O2 Seller in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Sofern der O2 Seller der Änderung widerspricht, ist Telefónica Germany zur außerordentlichen Kündigung des O2 Seller Vertrages berechtigt; in der Mitteilung weist Telefónica Germany auch auf diese Folge gesondert hin. 

14 Haftung

14.1 Die Haftung von Telefónica Germany ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Telefónica Germany auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von Telefónica Germany auf den vertragstypischen und voraussehbaren Schaden.

14.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Falle von Zusicherungen bleibt unberührt.

15 Vertragsstrafe

Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des O2 Sellers gegen Ziffer 3.7, 3.10 oder 3.11 dieser Bestimmungen ist der O2 Seller verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000 an Telefónica Germany zu zahlen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

16 Vertragslaufzeit

16.1 Der O2 Seller Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen gekündigt werden.

16.2 Kündigungen können schriftlich, per E-Mail oder – im Falle der Kündigung durch den O2 Seller - durch Betätigung des Abmeldebuttons im O2 Seller System erfolgen.

17 Außerordentliche Kündigung

17.1 Unbeschadet besonderer Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind beide Vertragspartner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung soll in der Regel erst erfolgen, wenn dem anderen Vertragspartner vorher erfolglos eine angemessene Frist zur Beseitigung des wichtigen Grundes gesetzt wurde. Dies gilt nicht, soweit dem kündigenden Vertragspartner die Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar oder eine Abmahnung nicht  tunlich ist.

17.2 Als wichtiger Grund, bei dessen Vorliegen eine Abmahnung nicht tunlich und/oder die Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist, ist insbesondere anzusehen, wenn

17.2.1 der andere Vertragspartner zahlungsunfähig wird und seine Zahlungen einstellt;

17.2.2 Umstände eintreten, die die Kreditwürdigkeit des anderen Vertragspartners objektiv nachhaltig beeinträchtigen;

17.2.3 die Vermögensverhältnisse des anderen Vertragspartners sich so verschlechtern, dass eine ordnungsgemäße Aufrechterhaltung oder ordnungsgemäße Fortführung seines Geschäftsbetriebes gefährdet oder nicht mehr möglich ist;

17.2.4 der andere Vertragspartner begründeten maßgeblichen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung wiederholt nicht nachkommt;

17.2.5 der dringende Verdacht des Betruges des O2 Sellers gegenüber und/oder zu Lasten von Telefónica Germany oder anderer Vermögensdelikte des Vertriebspartners im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Telekommunikationsdienstleistungen oder Hardware besteht;

17.2.6 der dringende Verdacht besteht, dass der O2 Seller Daten von potenziellen Kunden missbräuchlich nutzt.

18 Rechte und Pflichten nach Vertragsbeendigung

18.1 Nach Beendigung des O2 Seller Vertrages hat der O2 Seller sämtliche, sich noch in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und Gegenstände, die im Eigentum von Telefónica Germany stehen, unverzüglich zu vernichten oder auf Verlangen von Telefónica Germany herauszugeben.

18.2 Sollte sich nach Vertragsbeendigungen herausstellen, dass Provisionen ausgezahlt wurden, obwohl der Anspruch nicht bestand oder später weggefallen ist, ist Telefónica Germany auch nach Vertragsbeendigung zur Rückforderung berechtigt.

19 Vorübergehende Sperrung des O2 Sellers bei Verdacht eines Vertragsverstoßes

Im Falle des Verdachts eines Vertragsverstoßes oder einer Straftat zu Lasten von Telefónica Germany ist Telefónica Germany berechtigt, den O2 Seller vorübergehend im O2 Seller System zu sperren.

20 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien werden vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis bekannt werden, geheim halten und nur im Rahmen dieses Vertrages verwenden, sofern die Informationen nicht nachweislich aus anderen Quellen bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des O2 Seller Vertrages für die Dauer von 36 Monaten fort. 

21 Abtretung / Verpfändung / Aufrechnung

21.1 Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen aus dem O2 Seller Vertrag durch den O2 Seller bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von Telefónica Germany.

21.2 Gegen Ansprüche von Telefónica Germany kann der O2 Seller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

22 Sonstiges

22.1 Zwischen Telefónica Germany und dem O2 Seller wird durch das O2 Seller Vertragsverhältnis weder eine Gesellschaft begründet noch ein Angestellten- oder Handelsvertreterverhältnis. Lediglich für den Fall, dass das O2 Seller Vertragsverhältnis entgegen der Rechtsauffassung der Parteien ein Handelsvertreterverhältnis begründen sollte, stellt Telefónica Germany klar, dass Telefónica Germany den O2 Seller lediglich als Handelsvertreter im Nebenberuf beauftragt.

22.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

22.3 Ist der O2 Seller Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist München Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

22.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses selbst.

22.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke vereinbaren die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Unzulässigkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten.

* Pflichtfeld